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  • Insolvenzantragspflicht gilt wieder – was nun?

    Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.

Eigenverwaltung vs. Coronahilfen

Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich abgeschlossen haben und sehr gute Aussichten haben weiter zu bestehen, sollten auch Corona-Hilfen beantragen können, fordert der Sanierungsexperte Thomas Planer.

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