Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – die „Mini-GmbH“ – hat sich zumindest rein zahlenmäßig als Erfolg erwiesen. In nur fünf Jahren gab es bereits rund 100.000 UG-Gründungen (Stand: November 2013). Doch aus gutem Grund wurde diese neue Rechtsformvariante, welche dem Gründer seit Ende 2008 zur Verfügung steht, von Anfang an sehr kritisch beäugt, gerade auch mit Blick auf die Thematik „Frühsterblichkeit“ und vor dem Hintergrund schlechter Erfahrungen mit der Limited. Gewarnt wurde insbesondere vor einer hohen Insolvenzanfälligkeit der „Mini-GmbH“. Leider standen zunächst keine aussagekräftigen Statistiken zum Thema UG-Insolvenz zur Verfügung. In der amtlichen Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes fand in der Rechtsformübersicht lange Zeit keine Differenzierung zwischen „normaler“ GmbH und Unternehmergesellschaft statt, da die „Mini-GmbH“ nur als eine Unterform der GmbH anzusehen ist und somit keine eigene Rechtsform darstellt.
Verlässliche Zahlen zu UG-Insolvenzen
Erstes Licht ins Dunkel brachte dann eine Untersuchung aus Jena. Ausgewertet wurden darin Insolvenzbekanntmachungen. Zwischen 1.11.2008 (Einführung der „Mini-GmbH“) und 30.6.2012 (Untersuchungsende) gab es danach in Bezug auf Unternehmergesellschaften insgesamt 930 Anzeigen über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und 1.469 Anzeigen über die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse. Das erschien bei einem Gesamtbestand von damals immerhin schon rund 70.000 Unternehmergesellschaften noch nicht viel.
Eröffnungsquote von 42%
Wohl angesichts der massiven Bedeutungszunahme der „Mini-GmbH“ im Geschäftsleben hat sich nunmehr auch die „offizielle“ Insolvenzstatistik der Unternehmergesellschaft angenommen. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht inzwischen, d.h. mit Beginn des Jahres 2013, auch separate Insolvenzdaten zur Unternehmergesellschaft (im Rahmen der Fachserie 2 Reihe 4.1). Danach gab es in den zehn Monaten zwischen Januar und Oktober 2013 – aktuellere Zahlen liegen leider noch nicht vor – insgesamt 632 eröffnete und 869 mangels Masse abgewiesene Insolvenzverfahren bei Unternehmergesellschaften. Die Verfahrenseröffnungsquote machte demnach bei der „Mini-GmbH“ einen Anteil von 42 % aus. Dagegen lag die Eröffnungsquote bei der „normalen“ GmbH im selben Zeitraum bei 70 %, was vor dem Hintergrund der regelmäßig höheren Kapitalausstattung der „normalen“ GmbH allerdings nicht erstaunt (hier: 6.194 eröffnete Verfahren vs. 2.662 Abweisungen mangels Masse).
Weniger Insolvenzen als erwartet – zukünftige Entwicklung ungewiss
Die insgesamt 1.501 Insolvenzen aus dem Bereich der „Mini-GmbH“ zwischen Januar und Oktober 2013 sind angesichts der hohen Zahl von Unternehmergesellschaften jedoch weniger, als so mancher Kritiker der Mini-GmbH erwartet bzw. befürchtet hat. Für die weitere Zukunft muss das jedoch nichts heißen. Vielleicht erweist sich erst in den nächsten Jahren, dass mit der Einführung der „Mini-GmbH“ eine gesellschaftsrechtliche Büchse der Pandora geöffnet worden ist.
Bild: mompes
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