Immer wieder sieht man in der Praxis, dass es auch bei eigentlich stabilen mittelständischen Unternehmen gewissen Restrukturierungsbedarf gibt. Diese können sich zu Insolvenzrisiken ausweiten – und dadurch wiederum die Unternehmensnachfolge gefährden.
Jedes Jahr steht in mehreren 10.000 Unternehmen aller Branchen und Größen die Frage der Unternehmensnachfolge an. Das klassische Prinzip, bei dem Sohn oder Tochter dem Unternehmer an der Spitze nachfolgen, greift heute schon nur noch in jedem zweiten Fall. Genauso oft kommen Käufer ins Spiel, entweder aus dem Unternehmen selbst oder aus den Reihen von strategischen oder Finanzinvestoren.
Dabei stellt sich die Frage: Was wollen Käufer? Nun, natürlich vor allem Rendite erwirtschaften, aber jederzeit auch bestimmte Risiken ausschließen. Dazu gehören neben betriebswirtschaftlichen auch rechtliche und steuerliche Risiken, die später zu Ärger führen können, sei es hinsichtlich der Betriebsergebnisse oder hinsichtlich bestimmter zivil- und/oder strafrechtlicher Implikationen. Dazu kann immer auch ein Insolvenzrisiko gehören, das sich wohl kaum ein Käufer freiwillig aufbürden möchte – und unfreiwillig schon sowieso nicht.
Vorbereitung der Unternehmensnachfolge und Vermeidung von Preisabschlägen
Für einen Unternehmer bedeutet dies in Vorbereitung der Nachfolge, so viele Risiken wie möglich auszuschließen. Das folgt der Frage: Ist das Unternehmen eigentlich leistungs- und finanzwirtschaftlich so aufgestellt, dass es ohne Schwierigkeiten und finanzielle Einbußen verkauft werden kann? Denn immer wieder sieht man in der Praxis, dass es auch bei eigentlich stabilen mittelständischen Unternehmen gewissen Restrukturierungsbedarf gibt. Dieser hat sich oftmals noch gar nicht negativ auf die Ergebnisse ausgewirkt, aber in Zukunft können dadurch Probleme auftauchen. Solche vermeintlich unwichtigen beziehungsweise für den Unternehmer vielleicht gar nicht sichtbaren Schwierigkeiten gilt es, im Vorfeld der Unternehmensnachfolge auszuschließen.
Geht ein Unternehmer aber unvorbereitet in diesen Prozess, kann dies ein Risiko darstellen. Denn die andere Seite wird in der Regel genaue Überprüfungen darstellen (Due Diligence), um daraus Rückschlüsse auf die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Verfassung des Zielunternehmens ziehen zu können. Daraus folgt dann oftmals ein erheblicher Preisabschlag, denn kein Käufer wird gewisse Risiken ohne finanziellen Ausgleich auf sich nehmen.
Haftungsrisiken
Fallen diese Schwierigkeiten erst nach dem Verkauf auf, kann dies zu erheblichen rechtlichen Problemen führen, in deren Folge die gesetzlichen Regelungen zur Haftung des Verkäufers bei Sach- und Rechtsmängeln angerufen werden. Das kann eine persönliche Haftung des Verkäufers bedingen.
Sanierungsexperten beraten
Aus diesen Szenarien lässt sich ein interessantes Betätigungsfeld für Sanierungsexperten ableiten, indem sie vor allem mittelständische Unternehmer dabei unterstützen, ihre Gesellschaften für eine anstehende Übertragung im Rahmen der Nachfolgegestaltung fit zu machen. Dabei analysieren sie mit dem Unternehmer die gesamte Struktur, schauen die Aktiv- und Passivseite, den Wettbewerb und die Marktaussichten an und ermitteln auf diese Weise, an welchen Punkten ein Eingreifen notwendig ist. Das kann eine Anpassung der Strategie sein, aber auch eine harte leistungswirtschaftliche Sanierung, indem beispielsweise ineffiziente Unternehmensteile abgestoßen, Produktionsprozesse verschlankt oder auch verträgliche Regelungen gefunden werden, einen möglichen Überhang an Mitarbeitern zu reduzieren.
Damit werden Insolvenzrisiken aufgedeckt und ausgemerzt, die den Unternehmensverkauf sonst massiv hätten gefährden können. Und natürlich erhält ein Unternehmer dadurch auch die Sicherheit, über eine stabile Substanz zu verfügen. Er sieht sich also grundsätzlich nicht der Gefahr ausgesetzt, noch vor der Nachfolge in eine unternehmerische Krise zu geraten.
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