Mit Wirkung vom 13. April ist das neue Konzerninsolvenzrecht eingeführt worden. Insolvenzen von zusammenhängenden Gesellschaften sollen damit effizienter verwaltet werden, um die Sanierungschancen zu erhöhen. In der Praxis müssen die neuen Anforderungen jetzt aber erst einmal ankommen. Es ist lange diskutiert worden, jetzt ist es offiziell: Das „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ ist […]
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Konzernrechtliche Sonderregelungen: Auseinanderreißen in der Insolvenz vermeiden
Das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen bietet bei konsequenter Nutzung neue Chancen für Konzerne, sich und die dazu gehörigen Gesellschaften mittels des strukturierten Insolvenzplans/Koordinationsplan neu aufzustellen.