Die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs ist einschneidend für die Insolvenzpraxis. Es kann nicht die Aufgabe der Verwalter sein, Unternehmen nur noch zu zerschlagen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sondern weiterhin dafür zu sorgen, dass sanierungsfähige Unternehmen eine zweite Chance erhalten und Arbeitsplätze gesichert werden.
