Damit besteht das Risiko, dass die Rechte der Gläubiger beschnitten werden, wenn ohne formelle Aufsicht Sanierungsverfahren durchgesetzt und durchgeführt werden. Dadurch wächst die Gefahr, ein sehr schuldnerfreundliches Verhalten zu etablieren, das die Gläubigerbefriedigung konterkariert und sich damit gegen das deutsche Insolvenzrecht wendet.
