Das Umwandlungsrecht schafft ein Schlupfloch für Insolvenzverwalter und die übrigen Verfahrensbeteiligten. Durch eine Umwandlung des von der Insolvenz bedrohten Unternehmens können zwei voneinander getrennte Gesellschaften geschaffen werden. Eine davon fungiert als „Bad Bank“, die andere übernimmt die stabilen Vermögenswerte des Unternehmens und besitzt damit eine echte Fortführungsperspektive.