Noch ein neuer Verein in der Insolvenzbranche? Wozu? Dr. Günter Kahlert von Flick Gocke Schaumburg in Hamburg und Dr. Stefan Debus aus der Münchner Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen kennen diese Frage. Sie erklären, dass der neu gegründete Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e.V. , dem sie vorstehen, die Verzahnung von Steuer- und Insolvenzrecht fördern möchte.
Insolvenz- und Steuerrechtler an einen Tisch bringen
Daher auch die Aufstellung als paritätisch besetzter Verein: Unter den 18 Gründungsmitgliedern finden sich neben Rechtsanwälten, Steuerberatern und Insolvenzverwaltern auch BFH-Richter, Insolvenzrichter, Beamte der Finanzverwaltung sowie Professoren für Finanzrecht und für Insolvenzrecht. Ziel des Vereins, so Dr. Kahlert, ist es, im Dialog zwischen den „unterschiedlichen Gewerken“ praxisnahe Lösungen anzuregen, die Kollisionen zwischen InsO und AO bei Insolvenzverfahren vermeiden helfen.
Rechtsunsicherheiten, Haftungsrisiken und große Zeitaufwände, da es oftmals an klaren Regelungen zu Steuern vor und im Insolvenzverfahren mangelt, prägten den Arbeitsalltag von Finanzverwaltung und Insolvenzkanzleien, wissen Kahlert und Debus zu berichten. Dabei seien die Finanzämter grundsätzlich bemüht zu helfen: „So haben wir mit einem Finanzamt zusammengearbeitet, das während des Kölner Karnevals den Insolvenzplan für ein Unternehmen innerhalb kürzester Zeit bearbeitet hat“, erzählt Kahlert.
Kontroverse Themen, die den Sanierungserfolg ausbremsen
Es gebe aber eine Vielzahl kontroverser Themen, die in der Praxis zunehmend den Sanierungserfolg ausbremsten. „Selbst nach Bestätigung und Aufhebung des Insolvenzplans kann das Steuerrecht die Liquiditätsplanung stark gefährden, da nachgelagerte Steuern im Insolvenzplan hätten auftauchen müssen“, weiß Kahlert zu berichten. Besonders anschaulich schildern die Vereinsvorsitzenden einen anderen Fall – den eines in NRW tätigen vorläufigen Sachwalters mit Kassenführungsbefugnis, der wegen der im vorläufigen Insolvenzverfahren nicht entrichteten Steuern in die Steuerhaftung genommen wurde.
Verändertes Pflichtenprogramm für Insolvenzverwalter und Sachwalter
„Das Pflichtenprogramm an den Insolvenzverwalter und den Sachwalter hat sich geändert.“ Beispiele kennen Kahlert und Debus viele – ihre Leidenschaft für das Thema ist offensichtlich. Kritisch sehen beide auch die geplante Reform des Insolvenz-Anfechtungsrechts, welche die Finanzämter 17 Jahre nach Abschaffung des Fiskusprivilegs erneut pivilegieren würde.
Info:
Die erste Jahrestagung des Vereins wird am 03. Juni 2016 in Hamburg stattfinden. Anmeldungen können ab sofort über die Homepage (www.hamburger-kreis.org) erfolgen.
Foto v.l.n.r.: Dr. Günter Kahlert und Dr. Stefan Debus
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