Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.
Archiv | Gastbeitrag
Mit eigenverwaltetem Insolvenzverfahren aus der Krise – Gläubiger
Wertvolle und praxiserprobte Tipps zum Thema Gläubigerausschuss im eigenverwalteten Insolvenzverfahren gibt Experte Thomas Uppenbrink.
Der Handelsvertreterausgleich in der Insolvenz kann nicht einfach versagt werden
Was passiert im Insolvenzfall mit dem sogenannten Handelsvertreterausgleich? Tim Banerjee erläutert ein Urteil des OLG Köln, gerade auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Masse durch den Insolvenzverwalter.
Mit eigenverwaltetem Insolvenzverfahren aus der Krise
Die Auswahl und das Vorschlagswesen des Sachwalters bei kleinen und mittleren Eigenverwaltungsverfahren erweist sich oft als eine schwierige Angelegenheit.
Praxisbeispiel: Kapitalaufnahme durch Notverkauf
Die aktuelle Krisensituation zwingt viele Unternehmer dazu über einen Notverkauf nachzudenken. Ein Notverkauf, bei dem beispielsweise 70% Ihres Unternehmens verkauft werden, kann das Unternehmen zurück in die Erfolgsspur bringen
Auswirkungen des SanInsFoG auf Haftung und Versicherungsdeckung
Der Geschäftsleiter darf im Rahmen des SanInsFoG auch Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes leisten, ohne sich einem Haftungsrisiko auszusetzen
Bilanzmanipulationen bei drohender Insolvenz rechtzeitig erkennen
Insolvenztatbestand Bilanzfälschung: So wird oft versucht durch die Erfassung von fiktivem Vermögen und fingierten Rechnungen, eine drohende Überschuldung abzuwenden.
Assetbasierte Kredite in der präventiven Restrukturierung
Sanierung in der Krise: Bei Asset Based Credit können Handelsgüter, Fertigwaren, Rohstoffe oder sogar eine Grundschuld zur Kreditbesicherung verwendet werden.
Kann der Insolvenzverwalter Zahlungsverkehr aus 2020 anfechten?
Nach der verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflich stellt sich die Frage, ob und inwieweit Insolvenzverwalter künftig gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen anfechten können.