Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.

Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.
Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich abgeschlossen haben und sehr gute Aussichten haben weiter zu bestehen, sollten auch Corona-Hilfen beantragen können, fordert der Sanierungsexperte Thomas Planer.
Dagegen steht bei weiterer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, dass Unternehmen, die gar keine Chance zur Sanierung haben, andere Lieferanten, Dienstleister und möglicherweise die eigenen Mitarbeiter schädigen, ohne dass diese das merken und somit einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.
Die Eigenverwaltung hat noch viele Skeptiker und Gegner, die ihr das Leben schwer machen. Bisweilen dürften es persönliche Interessen sein, die diese Gegnerschaft begründen.