Das neue Gesetz führt dazu, dass die typischen Großgläubiger aus dem Bank- und Energiebereich weitreichende Möglichkeiten erhalten, sich schnell aus einer Insolvenzsituation zurückzuziehen.

Das neue Gesetz führt dazu, dass die typischen Großgläubiger aus dem Bank- und Energiebereich weitreichende Möglichkeiten erhalten, sich schnell aus einer Insolvenzsituation zurückzuziehen.
Für Insolvenzverwalter kommt es beim Umgang mit der Umsatzsteuer im laufenden Insolvenzverfahren auf eine genaue abgabenrechtliche Planung und Kenntnis der Umsatzsteuergesetzgebung an.
Über das Vermögen des Unternehmers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, die Finanzverwaltung nahm den Factor gemäß § 13 c UStG für nicht abgeführte Umsatzsteuer aus Vorjahren in Anspruch. Mit dem Urteil wendet sich der BFH ganz klar gegen die bisher vertretene Verwaltungsauffassung.
Diese Ansicht wiederum führt dazu, dass der BFH die von der Finanzbehörde geforderte (erste) Berichtigung der Umsatzsteuer bestätigt hat. Gleichzeitig hat der BFH auch noch eine zweite Berichtigung der Umsatzsteuer bestätigt.