Am 16. Mai 2013 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ verabschiedet. Das Gesetz tritt in seinen wesentlichen Punkten am 1. Juli 2014 in Kraft. Zukünftig soll es für Schuldner möglich sein, die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren zu erhalten. Das heißt, dass Schuldner deutlich früher als […]