Eine nationale Aufsichtsbehörde muss das Berufsgeheimnis wahren, wenn eine Person Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anfordert. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. November 2014 (Az: C-140/13) hat für Insolvenzverwalter große Bedeutung. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse insolventer Unternehmen sind damit vor Auskunftsersuchen nach dem IFG geschützt. Durch diesen Schutz können Insolvenzverwalter sie oftmals zu einem höheren […]