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Nachfolgeplanung für Insolvenzverwalter hängt von vielen Parametern ab

Gerade in der aktuellen Zeit, die von zahlreichen Veränderungen in der Insolvenzszene geprägt ist, kommt der Frage nach der Kanzleinachfolge eine besondere Bedeutung zu.
Eine schonungslose Bestandsaufnahme ist für Kanzleiinhaber also notwendig, um die Zukunft der Einheit zu gestalten.

In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge rund 2.000 Insolvenzverwalter. Als Unternehmensinsolvenzverwalter tätig sind davon vermutlich 500 bis 800, entweder in eigenen Einheiten oder aber als Partner in wirtschaftsberatenden Rechtsanwalts- und MDP-Kanzleien. Für die Verwalter in selbstständigen Kanzleien stellt sich dabei irgendwann die Frage, wie ihre Nachfolge aussehen soll – denn trotz ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege und Berufsträger sind Insolvenzverwalter immer auch Unternehmer und daher gefragt, sich über die Übertragung ihrer Anteile an einer GbR, Partnerschaftsgesellschaft oder auch GmbH Gedanken zu machen.

Denn freilich kann Insolvenzverwalter das gleiche Schicksal treffen wie alle anderen Unternehmer auch. Dafür muss man sich nur den aktuellen „Report zur Unternehmensnachfolge“ des Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anschauen. Das Kernergebnis im Überblick: Im Jahr 2017 haben sich 6.674 Senior-Unternehmer an ihre IHK gewandt, ein abermaliger Rekord in der Historie des DIHK-Reports zur Unternehmensnachfolge seit 2007. Mit 47 Prozent hatte fast jeder zweite Unternehmer zum Zeitpunkt der Beratung noch keinen passenden Nachfolger in Sicht. Das betrifft insgesamt 3.105 Unternehmen – ebenfalls ein neuer Höchststand, wie der DIHK mitteilt.

Gerade in der aktuellen Zeit, die von zahlreichen Veränderungen in der Insolvenzszene geprägt ist, kommt dieser Frage eine besondere Bedeutung zu. Wechsel von Partnern, Auflösungen und Zusammenschlüsse auch renommierter Kanzleien, rückläufige Zahlen massestarker Verfahren, europäische Sanierungsverfahren, Evaluation des ESUG, neue Haftungsproblematiken in der Eigenverwaltung, lauter werdende Kritik an diesen Verfahrensform und, und, und: Die Liste der Themen, die Insolvenzverwalter aktuell bewegen, ließe sich wohl gefühlt endlos verlängern.

Die Kernfrage lautet in diesem Kontext: Quo vadis, Insolvenzverwaltung? Wohin entwickelt sich die Branche, wie sieht die Zukunft des Berufsstands aus, welchen Weg können Kanzleien einschlagen, um erfolgreich zu bleiben? Und wie können Kanzleipartner sich und ihre Einheit positionieren, um für potenzielle Nachfolger interessant zu werden? Wollen sie ausschließlich Insolvenzverwalter sein oder sehen sich als Berater in allgemeinen Sanierungs- und Restrukturierungssituationen – oder beides?

Diese Frage über die Zukunft einer Kanzlei ist ein ausschlaggebender Punkt für alle Nachfolgediskussionen. Denn gerade das klassische Bild der reinen Verwalterkanzlei gerät ins Wanken: Komplexe Regelinsolvenzverfahren mit vielen Arbeitnehmern werden weniger, vielmehr werden Insolvenzen weiterhin gerne in Eigenverwaltung abgewickelt, mit allen Konsequenzen für die Beteiligten und entsprechend geringeren Umsätzen für die Kanzleien, deren Verwalter mithin nur den Sachwalter stellen können. Auch ist noch nicht klar, wie sich der europäische Restrukturierungsrahmen auf die Branche auswirken wird, ebenso wenig, wie die gesetzlichen Regelungen der Berufszulassung, Berufsausübung und Berufsaufsicht einer künftigen Berufsordnung für Insolvenzverwalter aussehen sollen – und was sie wiederum für Kanzleien bedeuten können.

Aus diesen Motiven setzt sich das Bild zusammen, dass Insolvenzverwalter vermehrt vor Schwierigkeiten stehen können, ihre Anteile an einen Nachfolger sinnvoll zu übertragen. Denn wenn diese Grundbedingungen nicht geklärt sind, kann es problematisch werden, ernsthafte Interessenten zu finden beziehungsweise einen angemessenen Preis für die Anteile zu erzielen. Eine schonungslose Bestandsaufnahme ist für Kanzleiinhaber also notwendig, um die Zukunft der Einheit zu gestalten und den dauerhaften Erhalt möglich zu machen. Entscheidend bleibt indes für den weiteren Erfolg, dass Insolvenzverwalter ihre Kanzleistruktur auf die Zukunft ausrichten, auf ihre Unabhängigkeit pochen und ihre Qualität in der Verwaltung und Beratung (juristisch und betriebswirtschaftlich) weiter schärfen. Das funktioniert indes nur durch eine individuelle und objektive Bestandsaufnahme und den Mut, Veränderungsprozesse durchzusetzen.

Wird dann der konkrete Prozess der Unternehmensübertragung angestrebt, stehen für de Insolvenzverwalter die gleichen Themen und Anforderungen im Fokus wie bei anderen Unternehmern auch. Es geht dann um eine rechtlich, steuerlich und strategisch professionelle und nachhaltige Strukturierung der Kanzleinachfolge, die bestimmten (bekannten) Mustern und Abläufen unterliegt. Dazu gehören vor allem die Bewertung der Kanzleianteile, die Gestaltung der Kaufverträge und die steuerrechtlich optimale Struktur.

Das bedeutet: Die Nachfolgegestaltung einer Insolvenzverwalterkanzlei hängt mittlerweile von zahlreichen Parametern ab, die mit dem Berufsbild und der Zukunft der Branche zu tun haben. Daher kann der Rat nur lauten, sich frühzeitig mit der Planung zu befassen und die richtigen Schritte für die Insolvenzeinheit zu ergreifen, Nachfolge möglich zu machen. Denn die Übertragung ist kein Selbstläufer. Eben weil die Aussichten nicht planbar und skalierbar sind.

Bild: Dank an geralt /pixabay

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