TopMenü

Eigenverwaltung vs. Coronahilfen

Unternehmen, die gerade eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen, können aufgrund deutscher und europäischer Rechtsprechung keine Corona-Hilfen beantragen, obwohl sie wieder auf stabilen betriebswirtschaftlichen Beinen stehen und fortgeführt werden können.


Dabei hängt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens meist nur noch von formellen Voraussetzungen ab, beispielsweise muss lediglich der Insolvenzplanbestätigungsbeschluss rechtsgültig werden. Zombieunternehmen, die bloß aufgrund der aufgeschobenen Insolvenzantragspflicht noch keine Insolvenz angemeldet haben, bekommen staatliche Hilfe.

Warum diese Handhabung der Coronahilfen volkswirtschaftlich bedenklich ist, darüber haben wir mit Thomas Planer, geschäftsführender Gesellschafter von Planer & Kollegen, gesprochen.

Was läuft falsch in Sachen Coronahilfen?

Thomas Planer: Aus unserer Sicht berücksichtigen die geltenden Vorschriften die Besonderheiten der Insolvenz in Eigenverwaltung nicht ausreichend, insbesondere wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (ist). Die betroffenen Unternehmen sind praktisch saniert, haben alte Zöpfe abgeschnitten, sie stehen organisatorisch und finanziell wieder auf stabilen Beinen und können weiter existieren. Diese Unternehmen nehmen aktiv am Wirtschaftsgeschehen teil, werden fachlich durch einen Sanierungsberater unterstützt und stehen unter gerichtlicher Überwachung eines Sachwalters. Alle Beteiligten sind im Boot: Banken, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter. Die Restrukturierung läuft. Auch in Corona-Zeiten. Wieso setzt der Gesetzgeber praktisch schon sanierte Unternehmer mit Zombieunternehmen gleich, die keine Aussichten auf Sanierung haben? Denn das tut er, indem er Zombieunternehmen staatliche Hilfen gewährt ohne zu prüfen, ob die Beihilfen ausreichen um die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nachhaltig zu beseitigen. Hier wird schlichtweg Geld verbrannt, weil der Zustand der Antrag stellenden Unternehmen überhaupt nicht berücksichtigt wird. Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen, die Anspruch auf Coronahilfen haben, kann viel schwieriger sein als die frisch sanierter Unternehmen, die die Corona-Krise sogar noch deutlich besser überstehen können. Bitte verstehen Sie das nicht falsch – ich gönne jedem Unternehmen Hilfen – wenn es Aussicht darauf hat, auch weiter zu existieren. Alles andere ist Wettbewerbsverzerrung. Und das wird unsere Volkswirtschaft schmerzhaft zu spüren bekommen.

Wo sehen Sie die volkswirtschaftlichen Gefahren der jetzigen Praxis der Coronahilfen?

Thomas Planer: Mit der jetzigen Regelung schwächt man ausgerechnet die Firmen, die sich selbst saniert können und jetzt die gleichen Beihilfen brauchen, wie Ihre Mitbewerber, um durch die Krise zu kommen. In unseren über 150 Eigenverwaltungen, die wir bisher begleitet haben, hat sich gezeigt: Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und auch die meisten Mitarbeiter bleiben bei der Stange, wenn von vornherein mit offenen Karten gespielt wird. Und das tun wir. Als Sanierungsexperten helfen wir dem Unternehmer bei der Restrukturierung, der Sachwalter schaut, dass die Gläubigerinteressen gewahrt werden.

Von insolvenzreifen Unternehmen, die nur formell nicht insolvent sind, geht doch eine viel größere Gefahr aus: Sie können praktisch ohne größere Einschränkungen neue Verbindlichkeiten eingehen, indem sie neue Kredite aufnehmen oder Verträge mit Lieferanten schließen. Die können sie aber meistens gar nicht mehr bedienen. Und das liegt nicht immer nur an Corona. Oft haben sie schon vor Corona aufs falsche Pferd gesetzt, was jetzt in der Pandemie deutlich wird. Daher sollte der Gesetzgeber hier unbedingt schnell nachbessern. Denn die Pleitewelle wird kommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Wie sieht eine vernünftige Coronahilferegelung also aus?

Thomas Planer: Hier sehe ich mehrere Punkte. Erstens: Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich abgeschlossen haben und sehr gute Aussichten haben weiter zu bestehen, sollten auch Hilfen beantragen können. Zweitens: Bei Antragstellern sollte genau hingeschaut werden, warum sie in Schieflage sind. Können mit den beihilfen auch nachhaltung Insolvenzgründe beseitigt werden?  Wie groß sind die Aussichten diese Krise zu überstehen? Um das festzustellen, muss man sich die Zahlen anschauen. Klar nimmt ein genauerer Blick mehr Zeit in Anspruch. Aber dafür werden auch Unternehmen gerettet, die es schaffen können, und die Zombifirmen können nicht noch mehr Schaden anrichten.

Welche Gefahren bestehen für Unternehmen, die annehmen, dass für sie die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist?

Thomas Planer: Dieses Aufschieben der Insolvenzantragspflicht hat diesen Unternehmen einen Bärendienst erwiesen. Zum einen laufen sie Gefahr, Insolvenzverschleppung zu begehen, wenn sich herausstellen sollte, dass sie doch Insolvenz hätten anmelden müssen, weil z. B. die Insolvenzgründe trotz gewährter Beihilfen nicht beseitigt wurde.

Zum anderen haben sie wertvolle Zeit verloren, sich zu sanieren bzw. eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu durchlaufen. Damit dieses Verfahren möglich wird ist nämlich eines ganz, ganz elementar: Rechtzeitig reagieren. Und diese Chance wurde dann leider vertan.





Das Interview führte M. Nikui von Nikui Text und Rat

Bild: Sira Anamwong / FreeDigitalPhotos.net

, , ,

Kommentare sind hier geschlossen

Powered by WordPress. Designed by Woo Themes