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Deutscher Insolvenzrechtstag

Bericht zum 10. Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin

Unter dem Motto „Wissenschaft, Rechtsprechung, Praxis“ trafen sich über 920 Teilnehmer vom 13. bis 15. März 2013  im Maritim Hotel Berlin zum 10. Deutschen Insolvenzrechtstag.

Der Sanierungsgedanke sei jetzt der Mittelpunkt einer Insolvenz, bilanzierte die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (ARGE Insolvenzrecht) die Entwicklung der vergangenen Jahre.

Die Auswirkungen des ESUG, die Reform des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrechtes, die Änderungen im Verbraucherinsolvenzrecht
 und die Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts waren Anliegen, die nicht nur in Reden behandelt, sondern auch in Workshops engagiert beleuchtet wurden.

Einblicke in die Arbeit der Workshops

Das „Schutzschirmverfahren als Mogelpackung oder Marketinginstrument“ war einer der Punkte, die im ESUG-Workshop kontrovers diskutiert worden. Ob ESUG eine Lex „Pfleiderer“ oder ein Sanierungsinstrument sei, wurde als Denkimpuls mitgegeben. Entwicklungen in der Verwalterhaftung oder die Unterstützung von Treuhändermodellen wollten die Workshopteilnehmer weiter beobachten.

„Von generellen Themen zum Steuersudoku“ umschrieb der Leiter des Workshops zum Insolvenzsteuerrecht die behandelten Themen. Es ergaben sich intensive, lösungsorientierte Diskussionen. Hoffnung setzen die Teilnehmer auf die Kommission zur Harmonisierung von Insolvenz- und Steuerrecht, deren erste Ergebnisse noch dieses Jahr vorliegen könnten.

Im Bankenworkshop wurden die Themen „Werthaltigkeit nachrangiger Grundschulden“ und „Haftungsrisiken für Banken aus Zahlungsverkehr und insolvenzrechtliche Anfechtung“ lebhaft und teilweise hitzig diskutiert.

Dem weltweit ersten Konzerninsolvenzrecht, dessen Entwurf in den nächsten Monaten vorgelegt werden soll, galt ein weiterer Workshop. Es ergaben sich interessante Wortwechsel unter anderem zum Thema „Forum shopping“, der freien Gerichtswahl für Schuldner und Berater. Weit auseinander gingen die Meinungen zum Punkt Koordinationsverwalter  Letztendlich lautete das Fazit, dass das Thema erhalten bleibe – ergänzt durch die kühne These, dass zukünftig auch alles durch die EuInsVO geregelt werden könnte.

Dass die Finanzierung der Schuldnerberatung sichergestellt werden solle, war eine zentrale Forderung des Workshops zum Verbraucherinsolvenzrecht. Festgestellt wurde, dass die im Reformentwurf vorgesehenen Mindestquote von allen Seiten kritisch gesehen wird. Auch die Verschärfung der Versagungsgründe wurde von den Teilnehmern kritisch durchleuchtet.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich in Ihrer Rede die Reformschritte im Insolvenzrecht. Außerdem verabschiedete sie den scheidenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein, Horst Piepenburg. Er gab nach fast 14 Jahren sein Amt ab und schlug Rechtsanwalt Dr. Martin Prager aus München als Nachfolger vor.

Programm zum 10. Deutschen Insolvenzrechtstag 2013

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