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Banken und Lieferanten als Garanten einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung

Über die Vor- und Nachteile des Verfahrens Planinsolvenz in Eigenverwaltung wird derzeit viel diskutiert. Professionell vorbereitet und begleitet sowie Geeignetheit des Unternehmens vorausgesetzt, ist der Erfolg wahrscheinlich. Nicht unterschätzt werden darf dabei aber die Rolle der Banken und Lieferanten. Beide Seiten haben die Möglichkeit, eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung zu verhindern: Die Lieferanten, weil Sie über den einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt die Verfügung über die Ware und die Forderungen meist verhindern können, und die Banken, weil sie über Sicherungsübereignung oder Forderungsabtretung die gleichen Rechte haben. Nur wenn es gelingt, beide Seiten frühzeitig einzubinden und von den Vorteilen des Verfahrens zu überzeugen, wird es auch zum Erfolg geführt werden.

Wegen der unterschiedlichen Interessen sind die Schwierigkeiten erheblich. Beide wollen vor allem ihre jeweilige bestmögliche Befriedigung, da sie jeweils am gleichen Sicherungsgut – Ware und Forderung- besichert sind. Deshalb gilt es frühzeitig eine Einigung herbeizuführen. Das beste Mittel hierzu ist die Abgrenzungsvereinbarung, von der Lieferantenseite gewollt, von Banken eher unerwünscht. Ohne eine Vereinbarung, die den Anteil der Lieferanten an den zu verteilenden Sicherheiten festlegt, können sie kaum den Nachweis über ihre Rechte führen. Anderseits benötigt das Unternehmen frühzeitig Klarheit, denn wenn es nicht über Ware und Forderungen in der Insolvenz verfügen kann, reicht die Liquidität nur wenige Tage. Deshalb kommt es darauf an, mit einer Grundliquidität in das Verfahren zu starten und spätestens mit der Antragstellung, besser aber früher, den Interessenausgleich zwischen beiden Seiten herbeizuführen. Das ist im Übrigen einer der wesentlichen Vorteile einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung. Wenn die Insolvenz professionell vorbereitet wird, können diese Aspekte von Beginn an mit einbezogen und an die Beteiligten im Rahmen von vertraglichen Vorschlägen kommuniziert werden. Mittlerweile haben sich  erste Strukturen herausgebildet, auf die zurückgegriffen werden kann und die ein schnelles Ergebnis wahrscheinlich machen.

weitere Informationen auf den Seiten buchalik-broemmekamp.de

Foto: svilen001

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  1. Robert Buchalik über Banken und Lieferanten als Garanten einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung - Buchalik Brömmekamp Blog - 7. November 2013

    […] Den kompletten Artikel lesen Sie im Insolvenzblog […]

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