TopMenü

„Alle Beteiligten haben mitgezogen!“

Die Telba AG, eines der größten herstellerunabhängigen ITK-Systemhäuser in Deutschland, hatte im Juli 2013 beim Amtsgericht in Düsseldorf Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270a InsO gestellt. Rund sechs Monate später schloss das Unternehmen seinen Restrukturierungs- und Sanierungsprozess erfolgreich ab. Nachdem die Gläubigerversammlung nahezu einstimmig für das vom Vorstand und dem Restrukturierungsteam erarbeitete Sanierungskonzept gestimmt hatte, hob das Amtsgericht die Eigenverwaltung am 31. Dezember 2013 auf. Im Interview mit dem InsolvenzBlog blickt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, der Restrukturierungsbeauftragte von Telba, auf die erfolgreiche Sanierung zurück.

InsolvenzBlog: Herr Dr. Andres, ab wann zeichnete sich die Krise bei Telba ab?

Dr. Dirk Andres: Nach einem Gesellschafterwechsel im Jahr 2012 sollte Telba neu aufgestellt werden. Dafür beabsichtigte der Vorstand, strukturelle Anpassungen vorzunehmen und leistungswirtschaftliche Maßnahmen im Unternehmen durchzuführen. Als schließlich eine Finanzierung nicht fortgeführt wurde, war die Geschäftsleitung Mitte 2013 gezwungen, über gerichtliche Sanierungsoptionen nachzudenken. Recht schnell war klar, dass man die begonnenen Restrukturierungsbemühungen im Interesse aller wesentlichen Beteiligten mit den Mitteln des Insolvenzrechts zu einem erfolgreichen Ende führen wollte.

InsolvenzBlog: Wie kamen die handelnden Personen zu dieser Erkenntnis?

Dr. Dirk Andres: Sie haben die wirtschaftliche Gesamtsituation von Telba umfassend analysiert. Das Ergebnis war, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO die beste Option darstellte, den eingeschlagenen Restrukturierungskurs erfolgreich abzuschließen. Positiv war der Umstand, dass der Vorstand von Telba die Sanierungsbemühungen frühzeitig in Gang gesetzt hatte und bereit war, den gewählten Weg konsequent weiterzugehen.

InsolvenzBlog: Gab es auch Schwierigkeiten?

Dr. Dirk Andres: Ja, als Schwierigkeit stellte sich heraus, dass viele Beteiligte keine genaue Vorstellung davon hatten, was eine Eigenverwaltung überhaupt bedeutet – von den Unterschieden zu einem „normalen“ Insolvenzverfahren ganz zu schweigen. Man spürte häufig, dass ein Eigenverwaltungsverfahren für alle Seiten eher ein mit negativen Eindrücken belastetes Regelinsolvenzverfahren war und nicht als taugliches Sanierungsinstrument angesehen wurde. Sehr viel Kommunikations– und Überzeugungsarbeit war an dieser Stelle notwendig, um die Stakeholder von den Vorteilen dieses noch jungen Sanierungsinstruments zu überzeugen.

InsolvenzBlog: Was sind aus Ihrer Sicht die Vorteile der Eigenverwaltung?

Dr. Dirk Andres: In der Eigenverwaltung verfügt ein Unternehmen über ein Instrumentarium, das es bei einer außergerichtlichen Sanierung nicht hat. Nach § 103 InsO hat ein Schuldner die Möglichkeit, knapp kalkulierte und langfristige Verträge zu lösen und neu zu verhandeln. Bei Telba führte das zu maßgeblichen Einsparungen. Darüber hinaus wurden während der Restrukturierung die Unternehmensprozesse und das Vertriebsmanagement optimiert. Im Zuge einer wirtschaftlichen Analyse wurden zudem alle Kostenpositionen von Telba überprüft.

InsolvenzBlog: Wo lassen sich Ihrer Erfahrung nach die meisten Kosten einsparen?

Dr. Dirk Andres: Das größte Einsparpotential liegt erfahrungsgemäß in den Personalkosten. So war es auch bei Telba. Die Analyse zeigte, dass die Zahl der Beschäftigten über die Jahre zu groß geworden war. Nach konstruktiven Verhandlungen mit dem Betriebsrat und dem Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste gemäß § 125 InsO hat schließlich eine eingerichtete Transfergesellschaft rund 130 Mitarbeiter übernommen. Von dort konnten sie aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wieder in den ersten Arbeitsmarkt wechseln.

InsolvenzBlog: Was sind die maßgeblichen Erfolgsfaktoren dafür, dass eine Sanierung in Eigenverwaltung gelingen kann?

Dr. Dirk Andres: Für eine erfolgreiche Sanierung mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung sind verschiedene Faktoren entscheidend. Eine Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Eigenverwaltung frühzeitig eingereicht wird. Nur wenn ein Unternehmen über noch ausreichend Substanz verfügt und alle wesentlichen Beteiligten mitziehen, kann eine Sanierung gelingen. Das war auch bei Telba so. Von wesentlicher Bedeutung ist zudem das Sanierungskonzept, das alle Beteiligten gemeinsam erarbeiten müssen und das dann zielführend umgesetzt wird. Hierbei ist die Transparenz in allen Prozessen ein entscheidender Faktor.

InsolvenzBlog: Herr Dr. Andres, vielen Dank für dieses Gespräch.

Die Telba AG

Die 1921 gegründete Telba ist mit 400 Beschäftigten eines der führenden ITK-Systemhäuser in Deutschland. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein umfangreiches Know-how sowie eine ausgewiesene Expertise auf den Gebieten der Telekommunikation sowie der Daten- und Sicherheitstechnik aus. Zu den Kunden, die vom Stammsitz Düsseldorf sowie von bundesweit acht weiteren Standorten aus bedient werden, zählen unter anderem Hotels, Krankenhäuser, Finanzunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber.

Hinweis: Die Sanierung der Telba AG war Bestandteil des BVMW-Meeting Mittelstand, das am 18. September 2014 in Düsseldorf stattgefunden hat. Andreas Bargende, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, berichtete dort aus Unternehmensperspektive darüber, dass Eigenverwaltung funktioniert.

Bildnachweis: Andreas Morlok / www.pixelio.de

, , , , , , , ,

3 Responses to „Alle Beteiligten haben mitgezogen!“

  1. Avatar-Foto
    Alexander Raab 20. Juli 2015 at 08:52 #

    Die Eigenverwaltung mag in vielen Punkten bei sanierungsfähigen Unternehmen wie hier im Artikel ein sehr gutes Instrument sein, da sie vor allem von der nicht so negativen Außenwirkung wie ein Regelinsolvenzverfahren lebt. Dennoch ist die Eigenverwaltung aus meiner Sicht nur wie vorliegend bei größeren Unternehmen mit der entsprechenden Substanz ein geeignetes Sanierungsinstrument. Bei kleineren und mittleren Unternehmen ist aus meiner Sicht meistens ein Regelinsolvenzverfahren vorzugswürdig, da die Kosten (meistens höher bei der Eigenverwaltung) nicht gestemmt werden können.
    VG, Alexander Raab

  2. Avatar-Foto
    Sebastian 29. März 2015 at 18:45 #

    Interessantes Interview, danke.
    Gruß

  3. Avatar-Foto
    Matthias Brinkmann 24. März 2015 at 10:00 #

    Wieder ein tolles Beispiel das die Eigenverwaltung ein hervorragendes Instrument ist um Unternehmen zu Sanieren.

    Leider wissen immer noch zu wenig Unternehmer und Berater von dieser Möglichkeit. Und wenn, wie so oft, ohne weitere Beratung die Insolvenz beantrag ist, bleibt es doch meistens beim Regelinsolvenzverfahren.

    Nur eine entsprechende Aufklärung bei Gericht könnte dagegen steuern. Das ist jedoch leider derzeit nicht vorgesehen.

Powered by WordPress. Designed by Woo Themes